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Organspende

Die Organspende erfolgt in Deutschland auf freiwilliger Basis. Voraussetzung ist daher die vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung eines Menschen. Wurden zu Lebzeiten von dem Verstorbenen hierzu keine Verfügungen getroffen, liegt die Entscheidung hierüber bei den nächsten Angehörigen. Nur im Wissen darum, dass viele Schwerstkranke verzweifelt auf ein Spenderorgan warten, konfrontieren die behandelnden Ärzte nach der eindeutigen Feststellung des Hirntods die Hinterbliebenen mit dieser schwierigen Frage. Diese Entscheidung treffen zu müssen, bedeutet eine ungeheure Belastung für die Hinterbliebenen.

Einen Organspendeausweis auszufüllen und bei sich zu tragen, hilft, Klarheit über die eigenen Wünsche zu schaffen, und bewahrt so womöglich die eigenen Angehörigen vor dieser schweren Entscheidung. Dabei kann man sein generelles Einverständnis mit einer Organ- und Gewebespende erklären – man kann dieser aber auch ausdrücklich widersprechen. Auch kann man festlegen, welche Organe man spenden und welche man nicht spenden möchte.

Einen Organspendeausweis und weitere Informationen hierzu erhalten Sie über diesen Link der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: